Förderungen:

Infolge satzungsgemäßer Festlegung sowie durch Feststellung der Finanzverwaltung umfasst das Spektrum und die Fördermöglichkeit der FS | - die Förderstiftung gezielt in Gänze den Inhalten, die in der gesetzlichen Norm des § 58 Absatz 2 AO (Abgabenordnung) niedergelegt sind (siehe Anlage / Feststellungsbescheid). Insofern ist der Name der FS | - die Förderstiftung Programm (siehe Anlage),

Förderschwerpunkte:

Die FS | - die Förderstiftung engagiert sich derzeit schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen:

  • Bildung
  • Soziales
  • Kultur
  • sonstige Maßnahmen im Rahmen des Stiftungszwecks.

 

Dabei sind die wesentlichen Ziele der FS | - die Förderstiftung Unterstützung und Umsetzung von:

  • der Hilfe zur Selbsthilfe
  • Nachhaltigkeit
  • soziale Projekte

|| Die Schwerpunkte der Förderung im Sinne des § 58 (2) Abgabenordnung (AO) werden dynamisch festgelegt.