über die Besonderheiten der Selbstverwaltung

An dieser Stelle möchten wir exemplarisch darüber informieren, welche Besonderheiten es gibt, die die soziale Selbstverwaltung ausmachen und auszeichnen.

Ehrenamt

Die Mitglieder der Vertreterversammlung sind unentgeltlich tätig. Es handelt sich also um ein Ehrenamt.

Wahlrecht

Auch nichtdeutsche Versicherte sind wahlberechtigt (= Partizipation aller Versicherten).