über die Besonderheiten der Selbstverwaltung
An dieser Stelle möchten wir exemplarisch darüber informieren, welche Besonderheiten es gibt, die die soziale Selbstverwaltung ausmachen und auszeichnen.
Ehrenamt
Die Mitglieder der Vertreterversammlung sind unentgeltlich tätig. Es handelt sich also um ein Ehrenamt.
Wahlrecht
Auch nichtdeutsche Versicherte sind wahlberechtigt (= Partizipation aller Versicherten).