Selbstverwaltung

Unter Selbstverwaltung versteht die Rechtswissenschaft die Übertragung von Verwaltungsaufgaben an rechtlich verselbständigte Organisationen (juristische Personen). Damit werden die Bürger unmittelbar an der Erfüllung staatlicher Aufgaben beteiligt. Selbstverwaltung ist damit ein grundsätzlich wichtiger Baustein einer lebendigen Demokratie und ermöglicht den Betroffenen eine eigenverantwortliche Mit-Gestaltung (Subsidiaritätsprinzip). Dem wird begrifflich die staatliche Verwaltung gegenübergestellt, was insoweit ungenau ist, als auch Träger der Selbstverwaltung Teil der staatlichen Verwaltung im weiteren Sinne sind (mittelbare Staatsverwaltung). Typische Organisationsform der Selbstverwaltung ist die Körperschaft des öffentlichen Rechts, die von ihr gesetzten Normen ergehen im Normalfall als autonome Satzungen. Sie kann meist von ihren Mitgliedern Beiträge erheben.

Die Selbstverwaltung lässt sich dabei in die vier Gruppen soziale Selbstverwaltung (Sozialversicherungsträger), Gebietskörperschaften (z. B. Gemeinden, (Land-)Kreise), berufsständische und zivile Selbstverwaltung (berufsständische Körperschaften bzw. Kammern, Jagdverbände, Feuerwehrverbände u. ä.), und kulturelle Selbstverwaltung (Hochschulen, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten) einteilen.
Quelle: Wikipedia

Selbstverwaltung Sozialversicherung

Rund 90 % der Bundesbürger profitieren von der Sozialversicherung in Form der Kranken-, Pflege-, Renten- oder Unfallversicherung. Auch hier findet sich die Selbstverwaltung als demokratisches Element. Sie schafft einen Ausgleich zwischen rein politischen Interessen und den Interessen der Versicherten und in der Regel der Arbeitgeber, die über die Selbstverwaltung repräsentiert werden. Die Selbstverwaltungsorgane in der deutschen Sozialversicherung werden in Sozialwahlen ermittelt. Hier gibt es laut Gesetz zwei Varianten: eine Wahl mit und eine ohne Wahlhandlung, der so genannten Friedenswahl. Bei den meisten Sozialversicherungsträgern erfolgen Friedenswahlen. Dabei werden auf den Vorschlagslisten nicht mehr Kandidaten aufgestellt als Mitglieder zu wählen sind. Wahlen mit Wahlhandlung, so genannte Urwahlen, werden bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, verschiedenen Betriebskrankenkassen und den meisten Ersatzkassen durchgeführt. Diese Sozialwahlen finden alle 6 Jahre statt. Die letzten Sozialversicherungswahlen waren 2017, die nächsten finden im Jahr 2023 statt.

In vielen Selbstverwaltungen sind zudem die Arbeitgeber paritätisch vertreten. Die gewählten Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter treffen wichtige finanzielle, personelle, organisatorische und strategische Entscheidungen. Sie vertreten die Interessen der Beitragszahler, der Patienten, Pflegebedürftigen sowie der Rentnerinnen und Rentner und nehmen politisch Einfluss auf die Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme. Die Aufgabe nehmen sie zudem ehrenamtlich wahr.
Quelle: Wikipedia

Was bedeutet Selbstverwaltung in der Sozialversicherung

Die Sozialversicherung und die Selbstverwaltung sind in Deutschland tragende Säulen des Gemeinwesens. Der Staat gibt den Handlungsrahmen hierfür vor und beteiligt die Betroffenen an der Erfüllung der staatlichen Aufgaben.


Selbstverwaltung in der Sozialversicherung heißt, dass die Versicherten selbst Einfluss auf ihre Angelegenheiten nehmen. Sie treffen somit wichtige Entscheidungen im Rahmen der Gesetze selbst (also nicht der Staat). Ihre gewählten Vertreter arbeiten ehrenamtlich und sind somit allein den Versicherten verpflichtet.

Dadurch sind die Sozialversicherungsträger sehr nah an den Menschen, für die sie Leistungen erbringen. Dies führt zu einer sehr hoher Akzeptanz der beschlossenen Maßnahmen bei den Versicherten. Selbstverwaltung bedeutet somit Eigenständigkeit gegenüber dem Staat und sichert den Sozialversicherungsträgern weitgehende Entscheidungsfreiräume unter den gesetzlichen Vorgaben zu.

Selbstverwaltung der Rentenversicherung

Die Rentenversicherung wird von Arbeitgebern und Versicherten selbst verwaltet. Das heißt: Diejenigen, die die Beiträge bezahlen, treffen alle wichtigen organisatorischen und personellen Entscheidungen und üben Kontrollfunktionen aus. Ihnen ist die Regelung von Angelegenheiten, die sie am sachkundigsten selbst beurteilen können, eigenverantwortlich überlassen. So sollen anstehende Probleme unter Mitwirkung und Mitverantwortung aller Beteiligten lebensnah und sachgerecht gelöst werden. Die Selbstverwaltung der Rentenversicherung war in der Vergangenheit an den Weichenstellungen bei der Lösung der anstehenden Herausforderungen der Rentenversicherung beteiligt.

Der Gesetzgeber hat in der Rentenversicherung zwar weitgehend geregelt, ob und in welchem Umfang Leistungen zu erbringen sind. Die Entscheidungen aber, wie die gesetzlichen Regelungen umzusetzen sind, erfolgen durch die Versicherungsträger. Die Selbstverwaltung trifft die wesentlichen Entscheidungen in den Bereichen Finanzen, Rehabilitation, Organisation und Personal. So beschließt die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund den zweitgrößten öffentlichen Haushalt nach dem Bundeshaushalt und wählt die ehrenamtlichen Versichertenberater, die kostenlos und wohnortnah in Rentenfragen helfen, besonders bei der Antragstellung. Die Gewählten sollen für mehr Kundennähe sorgen. Das direkte Engagement der Selbstverwaltung zeigt sich ferner in den Widerspruchsausschüssen. Hier prüfen Versicherten- und Arbeitgebervertreter alle Entscheidungen, dabei fallen Interessenvertretung und Kontrolle zusammen. Die Selbstverwalter wirken meinungsbildend in der Öffentlichkeit und sind Gesprächspartner der Politik. Die Selbstverwaltung soll die Unabhängigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber der staatlichen Verwaltung garantieren.

Durch die alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen soll der direkte Einfluss der Versicherten und Arbeitgeber auf die gesetzliche Rentenversicherung gesichert werden. Über die mit der Sozialwahl abgegebenen Stimmen legitimieren die Versicherten die Gewählten als ihre Interessenvertreter. Selbstverwaltung soll ein Kernelement der Demokratie in Deutschland sein.

Das Selbstverwaltungsprinzip gibt es nicht nur in der gesetzlichen Sozialversicherung: auch Kommunen, Universitäten und Kirchen sind häufig selbstverwaltet organisiert.
Quelle: Wikipedia

In der Renten- und Krankenversicherung

Gesetzliche Rentenversicherung und gesetzliche Krankenversicherung sind Zweige des gegliederten Sozialversicherungssystems in Deutschland. Größter bundesweiter Träger im Bereich der allgemeinen Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Die Sozialversicherungsträger sind selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Selbstverwaltung wird ehrenamtlich durch Versicherte und Arbeitgeber in den Selbstverwaltungsorganen ausgeübt. Im Rahmen der Sozialwahlen werden die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane aus dem Kreis der Versicherten und Arbeitgeber alle sechs Jahre neu gewählt. Versicherte und Arbeitgeber wählen getrennt voneinander. In der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) werden die Mitglieder aus drei Gruppen gewählt: Arbeitnehmer, Selbständige mit (familien-)fremden Arbeitskräften und Selbständige ohne fremde Arbeitskräfte. Gewählt wird obligatorisch durch briefliche Stimmabgabe, es sei denn, es findet eine sog. Friedenswahl statt.
Quelle: Wikipedia

Zeitliche Entwicklung / Geschichte der Selbstverwaltung

Die Geschichte der Selbstverwaltung geht zurück bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts. Damals entstanden Knappschaftsvereine, deren Vorstände je zur Hälfte von Arbeitgebern und Knappschaftsältesten gewählt wurden. Im Kaiserreich und in der Weimarer Republik wurden die Selbstverwaltungsorgane der Arbeiterversicherung über die von den Mitgliedern gewählten Vorstände der Krankenkassen bestimmt. 1953 fanden die ersten Sozialwahlen nach dem Zweiten Weltkrieg statt.
Quelle: Wikipedia