Förderrichtlinien:

Die durch die Gremien der FS | - die Förderstiftung zuletzt beschlossenen Förderrichtlinien zum Förderantrag sollen aufzeigen, welche Details bei einer Antragsstellung zu beachten sind.

Die FS | - die Förderstiftung orientiert sich im Wesentlichen am öffentlich-rechtlichen Zuwendungsverfahren im Sinne des § 44 BHO bzw. LHO.

zweistufiges Verfahren:

Zur Vermeidung von Doppelarbeiten und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands sowohl für den Antragsteller als auch für die Stiftung, werden Sie gebeten, uns Ihr Projekt und Ihr Anliegen zunächst kurz und prägnant postalisch oder online per eMail über an unsere Postkorbadresse vorzustellen. Bitte beschränken Sie sich auf maximal 200 Wörter.

Sofern das Projekt grundsätzlich förderungswürdig im Sinne der FS | - die Förderstiftung ist, werden Ihnen sowohl die aktuellen Förderrichtlinien als auch der entsprechende erforderliche Förderantrag übersandt. 

Bei einer Antragstellung benötigt die FS | - die Förderstiftung diverse Informationen zur Bearbeitung des Antrags. Wir bitten Sie daher, sofern Interesse besteht den beigefügten Antrag ausgefüllt an uns zurückzusenden.

Stellen Sie uns Ihr Projekt vor:

Wenn Sie ein Projekt planen, dass zu unserer Stiftung passt, dann freuen wir uns auf Ihren Förderantrag.